§ 1 Vertragsgegenstand
(1)1Die Firma Dr. Lechner Profi-Jagdreisen GmbH – nachfolgend Anbieter genannt – ist ausschließlich als Reisevermittler für Jagdreisen tätig. 2Die von ihr vermittelten Jagdreisen werden allein von dem im Vermittlungsvertrag bezeichneten Reiseveranstalter in dessen eigener Verantwortung durchgeführt. 3Hierzu gehört auch die Einholung der zur Reisedurchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
(2)1Die jeweiligen Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter erbracht. 2Für das Verhältnis zum Reiseveranstalter gelten dessen allgemeine Geschäftsbedingungen. 3Auf Reiseveranstalter und dessen AGB wird im jeweiligen Angebot hingewiesen. 4Die einzelnen Reiseleistungen sind nicht Inhalt dieses Vermittlungsvertrages, sondern Inhalt des Reisevertrages mit dem im Vertrag genannten Reiseveranstalter. 5Der Inhalt der Reiseleistungen bestimmt sich insbesondere aus dem jeweiligen Katalog des Reiseveranstalters, der vom Anbieter in dessen Auftrag übermittelt wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1)1Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde den Vertragsschluss verbindlich an. 2Dies kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich geschehen. 3Der Vermittlungsvertrag kommt nur durch die schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung durch den Anbieter zu Stande.
(2) Im Falle der Buchung einer Reiseleistung über den Anbieter kommt neben dem Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter stets ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Anbieter zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung der jeweiligen Reiseleistung ist.
§ 3 Vermittlungsgebühren
1Wir sind berechtigt, Ihnen für die Vermittlung fremder Reisen und Reiseleistungen die umseitig aufgeführten Vermittlungsgebühren zu berechnen.Unsere Vermittlungsgebühren sind bei Bestätigung Ihrer Reise oder bei Bestätigung sonstiger Leistungen durch die jeweiligen Veranstalter / Leistungsträger fällig. 3Eine Erstattung der Vermittlungsgebühren findet im Falle Ihres Rücktritts vom Reisevertrag nicht statt.
§ 4 Vertretung des Reiseveranstalters
(1)1Ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Reiseveranstalter wird der Anbieter ausschließlich als Vertreter des Reiseveranstalters tätig.
(2)1Der Anbieter wurde – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – vom Reiseveranstalter insbesondere dazu bevollmächtigt, in dessen Namen den Reisepreis entgegenzunehmen und die Reisepapiere zu versenden. 2Die Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Reisevertrag.
§ 5 Haftung und Verjährung
(1) Soweit der Anbieter eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für den Vermittlungserfolg.
(2) Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Anbieter bezüglich der vermittelten Leistungen nicht selbst für Mängel der Leistungserbringung und Personen- und Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhag mit der vermittelten Leistung entstehen.
(3) Für eine eventuelle Trophäenrückführung sowie für Einfuhrgenehmigungen gemäß den jeweils geltenden nationalen und internationalen Zoll- und Artenschutzbestimmungen haftet der Anbieter nicht.
(4)1Eine etwaige Haftung des Anbieters aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlungspflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 2In diesem Fall ist eine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wird.
(5) 1Etwaige Ansprüche verjähren in 12 Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Tag des gesetzlichen Reiseendes.
§ 6 Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt.
§ 7 Abtretung und Aufrechnung von Ansprüchen
(1)1Eine Abtretung Ihrer gegen uns gerichteten Ansprüche an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. 2Eine Aufrechnung mit einer gegen uns gerichteter Forderung ist nur dann statthaft, wenn eine Gegenforderung entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
§ 8 Gerichtsstand
1Gerichtsstand ist, soweit der Reisende Vollkaufmann ist, für beide Teile Erding.2Dem Anbieter steht es frei, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Reisenden geltend zu machen. 3Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.