Allgemeine Buchungs- und Reisebedingungen (AGB) der Dr. Lechner Profi-Jagdreisen GmbH
Stand 01/2026
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Dr. Lechner Profi-Jagdreisen GmbH – nachfolgend Anbieter genannt – wird grundsätzlich als Vermittler von Jagdreisen tätig. Die Durchführung der vermittelten Reisen obliegt allein dem im Angebot oder Vermittlungsvertrag benannten Reiseveranstalter in eigener Verantwortung.
(2) Mit Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags beauftragt und bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, Reiseverträge mit dem jeweils benannten Reiseveranstalter sowie gegebenenfalls weiteren Leistungsträgern zu vermitteln und abzuschließen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vermittlungsvertrag kommt mit Annahme durch den Anbieter zustande.
(2) Soweit der Anbieter nicht ausdrücklich als Reiseveranstalter auftritt, kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem im Angebot genannten Reiseveranstalter zustande. Es gelten dessen Vertrags- und Geschäftsbedingungen.
(3) Verträge werden erst durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Anbieters wirksam.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Tätigkeit als Vermittler
Der Anbieter schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen. Für die Durchführung der vom Reiseveranstalter oder anderen Leistungsträgern erbrachten Leistungen haftet der Anbieter nicht.
(2) Tätigkeit als Reiseveranstalter
Tritt der Anbieter im Einzelfall als Reiseveranstalter auf, ist er für die ordnungsgemäße Organisation der Reise verantwortlich. Maßgeblich sind die Leistungsbeschreibungen in Angeboten, Prospekten und Reisebestätigungen.
Der Anbieter schuldet die Möglichkeit zur Jagdausübung, nicht jedoch den Jagderfolg. Witterung, Wildbestand und örtliche Gegebenheiten können naturgemäß nicht garantiert werden.
Begleitpersonen nehmen zur Kenntnis, dass ihre Interessen hinter den jagdlichen Belangen zurücktreten. Eine gesonderte Betreuung nicht jagender Begleiter erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Abschüsse sind durch das Jagdpersonal im Jagdprotokoll zu bestätigen. Alle dort aufgeführten und nicht unverzüglich bestrittenen Eintragungen sind verbindlich.
(3) Jagdtypische und äußere Einflüsse
Wildbestand, Witterung, jagdliche Rahmenbedingungen, Geländeverhältnisse, Störeinflüsse (z. B. Forstarbeiten, land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Veranstaltungen, Motorfahrzeuge) sowie organisatorische Abläufe im Revier unterliegen natürlichen oder betrieblichen Schwankungen und können vom Anbieter nicht beeinflusst werden.
Abweichungen von geplanten Jagdformen, Einschränkungen des Jagdablaufs oder ein ausbleibender Jagderfolg berechtigen nicht zur Reisepreisminderung oder zum Rücktritt.
(4) Zusatzleistungen
Leistungen wie Flüge, Fähren, Mietwagen, Visa, Waffen- oder Waffeneinfuhrgenehmigungen werden durch gesonderte Leistungsträger erbracht und separat berechnet. Kostenänderungen infolge von Witterung oder organisatorischen Erfordernissen trägt der Kunde.
§ 4 Haftung
(1) Für Schäden, die keine Körperschäden sind, haftet der Anbieter – soweit er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat – bis zur dreifachen Höhe des Reisepreises.
(2) Die Teilnahme an Jagdreisen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Anbieter haftet nicht für jagdtypische Risiken, Wildvorkommen, Trophäenqualität oder Jagderfolg.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
(4) Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 5 Preise
(1) Vermittlungsgebühren
Der Anbieter ist berechtigt, für die Vermittlung folgende Gebühren zu berechnen:
– 195 € für Einzeljäger,
– 160 € pro Jäger ab zwei Jägern,
– 95 € pro Begleitperson.
Die Gebühr wird bei Buchung fällig und wird bei Rücktritt nicht erstattet.
(2) Reisepreis
Preisanpassungen sind nur zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart ist und ausschließlich nach Vertragsschluss eingetretenen Änderungen von Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkursen beruht. Preiserhöhungen sind nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn möglich.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10 %, kann der Kunde kostenfrei zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Preissenkungen werden entsprechend weitergegeben.
§ 6 Zahlung
(1) Die Vermittlungsgebühr ist bei Buchung fällig.
(2) Bei Buchung der Reise sind 50 % des Reisepreises nach Zugang der Reisebestätigung fällig; der Restbetrag spätestens 90 Tage vor Reisebeginn.
(3) Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Reiseunterlagen oder Teilnahme an der Reise.
§ 7 Reiseunterlagen
Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Verzögerungen aufgrund verspäteter Zahlung begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
§ 8 Notfallkontakt
Montag–Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–14:30 Uhr
Telefon: +49 8122 5044
E-Mail: office@profijagdreisen.de
In dringenden Notfällen außerhalb der Bürozeiten:
SMS/WhatsApp oder Anruf an Kai Medau: +49 172 6205087
§ 9 Mängelhaftung des Anbieters als Veranstalter
(1) Mängel sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Anbieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
(2) Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen.
(3) Mängelansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich geltend zu machen.
(4) Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren ein Jahr nach dem vertraglichen Reiseende.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können sowohl Anbieter als auch Kunde kostenfrei zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen können angemessen berechnet werden. Unvermeidbare Mehrkosten einer Rückreise werden hälftig getragen.
§ 11 Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang erforderlicher Visa, sofern er nicht schuldhaft gehandelt hat.
Gepäckschäden sind unverzüglich dem jeweiligen Beförderungsunternehmen zu melden.
§ 12 Rücktritt durch den Anbieter
Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände (z. B. Krieg, Streik, Epidemien, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) die Durchführung der Reise erheblich erschweren oder unmöglich machen.
Ein Rücktritt ist ebenfalls zulässig, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht wird.
§ 13 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts werden die tatsächlich entstandenen Kosten bei Buchung in Abzug gebracht. Hierzu zählen insbesondere Lizenzen, Outfitter-Leistungen, Genehmigungen sowie nicht erstattungsfähige Reisekosten.
Außerdem gelten die mit dem Veranstalter oder dem vor Ort tätigen Reisepartner/Outfitter jeweils vereinbarten Rücktrittsbedingungen.
(2) Im Falle einer Stornierung fallen folgende pauschale Stornogebühren an:
– bis 90 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises,
– weniger als 90 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtpreises.
Anzahlungen werden in keinem Fall erstattet. Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornogebühren verrechnet.
Zusätzlich angefallene, nicht erstattungsfähige Buchungskosten werden im tatsächlichen Umfang berechnet. Die Vermittlungsgebühr ist in jedem Fall zu zahlen.
(3) Der Kunde kann bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die jagd- und waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Hiervon ausgenommen sind Abschusslizenzen, soweit diese nicht übertragbar sind.
Der Kunde und der Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner.
§ 14 Verbraucherschlichtung
Die Dr. Lechner Profi-Jagdreisen GmbH nimmt nicht an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet (§ 36 VSBG).
§ 15 Abtretung, Aufrechnung und Gerichtsstand
(1) Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Anbieter an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3) Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Erding. Dem Anbieter bleibt die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden vorbehalten.
§ 16 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 17 Jagdrechtliche Vorschriften des Gastlandes
Der Kunde ist verpflichtet, die im Jagdland geltenden jagdrechtlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies umfasst insbesondere die Bewertung der Trophäen.
Bei Verstößen ist der Jagdveranstalter berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen. Bei Verstößen gegen Schonzeiten oder Anweisungen des Pirschführers kann eine Strafgebühr erhoben werden; deren Höhe ergibt sich aus den jeweiligen Landesvorschriften oder Prospektangaben und ist zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 18 Waffen- und Munitionsbeförderung
Der Kunde ist insbesondere bei Auslandsjagden selbst verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher waffenrechtlicher Bestimmungen, den sicheren Transport seiner Waffen sowie die rechtzeitige Beschaffung aller Ein- und Ausreisedokumente.
Das Fehlen der eigenen Waffe am Jagdort berechtigt nicht zur Minderung oder Kündigung, sofern der Anbieter dem Kunden innerhalb angemessener Zeit eine geeignete Ersatzwaffe zur Verfügung stellen kann.
§ 19 Versicherungen
Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss von Rücktritts-, Abbruch-, Kranken-, Unfall- und Jagdhaftpflichtversicherungen wird empfohlen.
